

Inga Beale bekommt die Entschädigung nur, wenn sie den Job «ohne Grund» verliert.
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Die übrigen Vorstände kommen in den Genuss einer Entschädigung zwischen 700 000 Fr. und 1,1 Mio. Franken, zusätzlich zum ausstehenden Gehalt und anderen Leistungen, wenn ihnen im Fall einer Übernahme keine Position angeboten wird, die der jetzigen entspricht.
Dies geht aus einem Dokument hervor, dass der Schweizer Rückversicherer am Freitag bei der US-Börsenaufsicht SEC hinterlegt hat und das von der «SonntagsZeitung» aufgegriffen wurde.
Demnach wird die Abfindung fällig, wenn die Gesellschaft das Beschäftigungsverhältnis «ohne Grund» oder das Vorstandsmitglied es aus «gutem Grund» beendet.
Gängige «Standardklausel»
Bei Converium verteidigt man den Passus. Es handle sich nicht um astronomische Summen, sondern um eine in der Schweiz gängige «Standardklausel», sagte Converium-Sprecher Beat Werder der Nachrichtenagentur SDA.
Der Lohn einzelner Mitglieder der Geschäftsleitung wird von Converium nicht publik gemacht.
Laut Geschäftsbericht verdiente das achtköpfige Gesamtmanagement im letzten Jahr insgesamt 8 Mio. Franken.
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