

Auf Abgangsentschädigungen solle grundsätzlich verzichtet werden, so Economiesuisse.
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Mit zehn Empfehlungen zu Entschädigungen von Verwaltungsräten und oberstem Management soll die Selbstregulierung gestärkt werden, teilte Economiesuisse mit. Dazu hat der Verband einen Anhang zum bestehenden Selbstregulierungsinstrument «Swiss Code for Best Practice of Corporate Governance» in die Vernehmlassung geschickt.
Mit dem Anhang soll die «Volksinitiative gegen die Abzockerei» pariert werden. Economiesuisse-Präsident Gerold Bührer betonte an einer Telefonkonferenz allerdings, die Arbeiten an ergänzenden Regeln hätten bereits vor der Lancierung des Volksbegehrens begonnen.
Zentrale Anliegen seien erhöhte Transparenz und verstärkter Einbezug der Aktionäre, heisst es. Economiesuisse schlägt unter anderem vor, dass sich der Entschädigungsausschuss ausschliesslich aus unabhängigen Mitgliedern zusammensetzt.
Verzichzt auf Abgangsentschädigungen
Das Entschädigungssystem soll zudem leistungsgerecht und ohne falsche Anreize ausgestaltet sein, heisst es. Auf Abgangsentschädigungen oder «goldene Fallschirme» werde grundsätzlich verzichtet, insbesondere auch bei Kontrollwechseln. Den Aktionären soll jährlich ein Entschädigungsbericht vorgelegt werden.
Der «Swiss Code» habe sich seit seiner Verabschiedung vor fünf Jahren bewährt, teilte Economiesuisse weiter mit. Die Empfehlungen würden von den börsenkotierten Unternehmen weitestgehend angewendet. Präzisierungsbedarf habe sich aber im Lichte der aktuellen Diskussionen bei den Entschädigungen ergeben.
Vernehmlassung
Die Trägerorganisationen des Swiss Codes, die Mitglieder von economiesuisse und weitere interessierte Kreise, können sich nun zum vorliegenden Entwurf äussern.
Der abschliessende Entscheid fällt in die Kompetenz des Vorstandes von economiesuisse.
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