

Kann Josef Ackermann durch seinen Einfluss einen Vergleich aushandeln und so der Strafe entgehen?
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Neben Ackermann müssen sich auch Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel und drei weitere Beschuldigte wegen des Vorwurfs der Untreue oder der Beihilfe dazu verantworten.
Im Kern geht es um 57 Mio. Euro Prämien und Abfindungen, die nach der Übernahme des Traditionskonzerns durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone im Jahr 2000 an Mannesmann-Manager flossen. Ackermann war damals im Mannesmann-Aufsichtsrat.
Der Deutsche Bank-Chef, für dessen Zukunft an der Spitze der grössten deutschen Bank der Prozess entscheidend ist, schwieg am ersten Verhandlungstag eisern.
Erst in der kommenden Woche am 2. November will er sich äussern. Für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung hat er den Rücktritt angekündigt.
Neuverhandlung angeordnet
In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht waren alle sechs Angeklagten im Sommer 2004 freigesprochen worden.
Im Dezember 2005 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil aufgehoben und die Neuverhandlung angeordnet. Es sah den «objektiven Tatbestand der Untreue» erfüllt.
Die Düsseldorfer Richter müssen nun vor allem die «subjektive Tatseite» aufklären, daher fällt den Aussagen der sechs Angeklagten besonderes Gewicht zu.
Gegenleistungen erbracht?
Die Kernfrage ist nun, ob die belohnten Manager und Aufsichtsräte dafür Gegenleistungen erbracht haben oder ob die Zahlungen nur dem Unternehmen schadeten - was den Tatbestand der Untreue erfüllen würde.
Gerade für Ackermann ist entscheidend, dass dieser Vorwurf entkräftet wird. Denn er hatte im Mannesmann-Aufsichtsratspräsidium den Zahlungen zugestimmt.
Für die Neuauflage des Verfahrens setzte die Düsseldorfer Wirtschaftsstrafkammer zunächst 23 Verhandlungstage bis Ende Februar an. Die ersten Zeugen will das Gericht am 16. November vernehmen.

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