

Josef Zisyadis hatte die Initiative eingebracht: «Wahnsinnige Löhne machen wahnsinnig».
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Dieser verlangte die Festsetzung eines Mindestlohns von 3500 Franken und ein maximales Nettoeinkommen von höchstens dem Zehnfachen des Mindestlohns. Es sei letztlich eine philosophische Frage, wie gross in einer Gesellschaft die Spannweite zwischen dem tiefsten und dem höchsten Einkommen sein dürfe, sagte Zisyadis.
UBS-Verwaltungsratspräsident Marcel Ospel verdiene aber rund 400 Mal mehr als eine Putzfrau. Solche Saläre seien geradezu eine Aufforderung zur Delinquenz und höhlten das Fundament der Gesellschaft aus. Zudem machen laut Zisyadis «wahnsinnige Löhne wahnsinnig» und beträfen damit auch die öffentliche Gesundheit.
Bei der Linken stiess das Anliegen auf einige Sympathie: Louis Schelbert (Grüne/LU) warnte davor, dass das Unbehagen über die unanständig hohen Löhne längst auch besser verdienende Schichten erfasst habe. Und der Gewerkschafte Paul Rechsteiner (SP/SG) sagte, dass Gesamtarbeitverträge zwar einer gesetzlichen Regelung vorzuziehen, aber längst nicht in allen Branchen umgesetzt seien.
Kernaufgabe der Sozialpartner
Ihre Argumente setzten sich bei der bürgerlichen Mehrheit nicht durch: Die Festlegung der Mindestlöhne sei eine Kernaufgabe der Sozialpartner, sagte Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) für die Kommission. Sie anerkannte zwar, dass existenzsichernde Löhne eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müssten.
Auch die indirekte Subventionierung über die Sozialhilfe sei problematisch, rechtfertige aber nicht den Eingriff, den regulierte Mindestlöhne bedeuten würden. Auch die Maximallöhne seien nicht Sache des Staates, sondern der Aktionäre, die sich gegen lohnpolitische Auswüchse in den Unternehmen zur Wehr setzen müssten.
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