

Alles nur geklaut? Google hatte die Namensgebung verschlafen.
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Die Berufung gegen das Ersturteil, das Google die Verwendung des Begriffes «Gmail» für sein E-Mail-Angebot untersagte, wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht abgewiesen. Das hat Gierschs vertretender Rechtsanwalt Sebastian Eble heute, Mittwoch, bestätigt. Giersch hatte sich die Marke «G-mail» für ein neuartiges Mailkonzept bereits im Jahr 2000 gesichert, lange bevor Google weltweit mit seinem Gmail-Service auf den Markt kam.
«Die Rechtslage ist für das Hanseatische Oberlandesgericht derart eindeutig, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat», erklärt Eble. Allerdings werde Google wohl jedes verbleibende Rechtsmittel, wie die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof ausschöpfen, ist Eble überzeugt. Auch habe Google zumindest schriftlich angekündigt, seinen Mandanten so lange im Ausland zu bekämpfen, bis er die in Deutschland geltend gemachten gerichtlichen Ansprüche fallen lasse, so der Rechtsanwalt weiter. So laufen etwa Klagen von Google gegen Giersch in Spanien, Portugal oder der Schweiz. In Österreich ist das Verfahren Eble zufolge bereits zu Gunsten von Giersch entschieden worden.
Für bestehende und neue Anwender des Google-Dienstes wird sich zunächst nichts ändern. In Deutschland wurde das Gmail-Logo schon nach dem ersten Urteil durch die Bezeichnung «Google Mail» ersetzt. Auch die gmail.com-Endung der neu vergebenen E-Mailadressen musste der Endung googlemail.com weichen. In einem weiteren Schritt plant der aufmüpfige Jungunternehmer, Google auch zur Änderung der bestehenden deutschen gmail.com-Accounts zu zwingen und die E-Mail-Adressen auszutauschen. Auch den bereits zugestandenen Schadenersatz-Anspruch werde man, sobald das Urteil rechtskräftig ist, geltend machen, kündigt Eble an.
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