

Internet keineswegs «wilder Westen» der Medien.
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Von 551 untersuchten digitalen Werbeschaltungen entsprachen 97 Prozent den selbstregulativen Standards.
Nur 16 Fälle hatten diese offenbar in irgendeiner Weise verletzt. Allerdings werden derzeit nicht alle Anzeigen im Netz auch von den Richtlinien erfasst.
So fielen 70 Prozent der bei der ASA eingegangenen Beschwerden über Online-Werbung nicht unter die bestehenden Regelungen.
Selbstregulierung bei Online-Werbung
«In diesem Jahr hat es auf internationaler Ebene eine grosse Weiterentwicklung in punkto Selbstregulierung bei Online-Werbung gegeben. Die neuen Standards wurden erst kürzlich vom europäischen Dachverband EASA vorgestellt», erläutert Andrea Stoidl, Geschäftsführung Österreichischer Werberat (ÖWR) auf Nachfrage.
In Österreich selbst habe es in diesem Jahr nur eine einzige Beschwerde im Bereich Internet-Werbung gegeben.
«Man muss aber bedenken, dass es bis dato sehr schwierig ist, im Netz zwischen Online-Werbung und Content zu unterscheiden und hier genaue Definitionen zu treffen», fügt Stoidl hinzu.
Mit den neuen Selbstregulierungsrichtlinien sei der EASA nun erstmals ein länderübergreifender Rahmen geschaffen worden.
Die meisten Beanstandungen, die bei der britischen Aufsichtsbehörde einlangten, entfielen auf den Bereich Gesundheit und Kosmetik. Zehn der 16 Beschwerden bezogen sich auf diesen Sektor.
Verletzungen bei E-Mailmarketing und Sponsored Search
Dabei gab es vor allem bei den Werbeformaten E-Mailmarketing und Sponsored Search Verletzungen zu verzeichnen. Virales Marketing, Podcast- und mobiles Marketing verursachten überhaupt keine Überschreitungen der bestehenden Richtlinien.
«Die Ergebnisse unserer Untersuchung können das weitläufige Klischee ausräumen, dass das Internet sozusagen der wilde Westen der Medien sei», sagt Christopher Graham, Direktor bei der ASA, gegenüber dem Guardian.
Selbstregulierung scheine in der digitalen Welt tatsächlich zu funktionieren. «In jenen Bereichen, die von den ASA-Standards erfasst werden, ist die Einhaltung der Richtlinien sehr hoch», so Graham weiter. In den Aufgabenbereich der Aufsichtsbehörde fallen allerdings nur bezahlte Werbeflächen in den Bereichen Pop-ups, Banner, Marketing-Mails, Suchanzeigen sowie mobile Textanzeigen und Virales Marketing.
Werbung und Inhalte auf Unternehmenswebseiten werden nicht berücksichtigt.
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