Schutz für Walliser Rohschinken und Trockenspeck

Freitag, 22. Mai 2015 / 10:49 h
 
Bern - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will weitere bewährte Zutaten des Walliser Tellers schützen. Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck sollen als geschützte geografische Angabe (GGA) eingetragen werden. (bert/sda)



Schützenswerter Genuss.

 
Das BLW hat die entsprechenden Gesuche um Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht, wie es am Freitag mitteilte. Damit sollen diese traditionellen Produkte vor Nachahmungen geschützt werden.

Kantone sowie Personen mit einem schutzwürdigen Interesse können während einer Frist von drei Monaten Einsprache gegen die Eintragung erheben. Wird ein Produktname ins Register der Ursprungsbezeichnungen und der geografischen Angaben aufgenommen, darf er nur von Produzenten benutzt werden, die aus dem bezeichneten Gebiet stammen und sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.

Das Register der Schweiz umfasst bisher 32 Eintragungen, wie das BLW festhält: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 11 GGA. Als Ursprungsbezeichnung geschützt wurden bereits das Walliser Roggenbrot und das Walliser Raclette, als GGA das Walliser Trockenfleisch.


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